Corona

Was muss man in Zeiten von Corona beachten?

Die Corona-Pandemie beschäftigt die Menschen derzeit wie kein anderes Thema und führt auch beim Immobilienverkauf zu Problemen und Einschränkungen. Der Verkaufsprozess gestaltet sich nicht zuletzt aufgrund von besonderen Hygiene- und Abstandsregeln und Personenbeschränkungen, die sich häufig ändern, als schwierig.

1.Die Immobilienbesichtigung in Zeiten von Corona

Schon vor der Corona-Pandemie empfanden viele Immobilieneigentümer Massenbesichtigungen ihrer Immobilie als lästig: Neben dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand entsteht verständlicher Weise ein Gefühl des Unbehagens, wenn ein Dutzend fremder Menschen in den eigenen vier Wänden umherlaufen und die Immobilie genauestens unter die Lupe nehmen.

In Zeiten von Corona kommen jedoch neue Problemfelder hinzu: Zum einen erhöht jeder einzelne Kontakt die Infektionsgefahr enorm, zumal das Risiko in geschlossenen Räumen noch um ein Vielfaches steigt. Insbesondere für ältere Menschen oder Risikogruppen sind solche Besichtigungen gefährlich.

Zum anderen haben sie als Eigentümer eine Vielzahl von unübersichtlichen und stets wechselnden Regeln einzuhalten: Je nach Bundesland existieren verschiedene Corona-Verordnungen, die jeweils verschiedene Basis-, Warn- und Alarmstufen und damit verbundene besondere Regelungen hinsichtlich Personenanzahl bei Zusammenkünften und deren Getesteten-/Genesenen-/Geimpften-Status enthalten.

Schon die Frage, ab wann welche Gefahrenstufe erreicht wird, lässt sich nicht ohne weiteres ermitteln.

Beispiel: Aus den ab dem 28.10.2021 geltenden Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg geht hervor, dass die Alarmstufe ausgerufen wird, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Um keine Bußgeldzahlung zu riskieren, sind Sie vor der Veranstaltung einer Besichtigung dazu angehalten, die eben angesprochenen Werte zu recherchieren und je nach Bundesland und Ausgestaltung der Gefahrenstufen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Führen Sie die Besichtigung nur durch, wenn Sie sichergehen können, dass alle Regeln eingehalten und entsprechende hygienische Maßnahmen umgesetzt werden können!

Generell gilt, dass die Räumlichkeiten bei der Objektbegehung alle Türen vorab geöffnet werden sollten, sodass diese nicht von allen Interessenten berührt werden. Vor und nach der Besichtigung sollten alle Räume ordentlich gelüftet werden. Achten Sie vor der Besichtigung darauf, dass sich die Interessenten die Hände desinfizieren. Sofern ein Interessant krank wirkt, sollten Sie die Besichtigung nicht bzw. nur ohne diese Person durchführen.

Um die Zeit im Inneren der Immobilie so gering wie möglich zu halten, sollten Sie so viel wie möglich schon vorab telefonisch klären. Falls nach der Besichtigung noch Fragen bestehen, sollten diese draußen oder im Nachgang telefonisch beantwortet werden.

Außerdem ist darauf zu achten, dass keine Gegenstände im Weg stehen. Ansonsten müssen diese während der Besichtigungen verschoben werden, was weitere unnötige Berührungen mit sich bringt.

Nach der Besichtigung sollten Sie sicherheitshalber alle Gegenstände, die häufig angefasst werden, beispielsweise Handläufe an Treppen, sorgfältig desinfizieren. Außerdem sollten wenn möglich Kontaktdaten der anwesenden Interessenten ausgetauscht werden, um bei einer etwaigen Infizierung einer Person Kontakte nachverfolgen zu können.

2. Alternativen

Aufgrund der dargestellten Probleme beim Immobilienverkauf in Zeiten von Corona suchen viele Immobilieneigentümer nach Alternativen.

a) Die Einzelbesichtigung

Um die Infektionsgefahr so niedrig wie möglich zu halten, bieten sich Einzelbesichtigungen an. Das Problem hierbei ist jedoch, dass dies einen enormen Zeitaufwand mit sich bringt, da mit jedem einzelnen Interessenten ein individueller Termin vereinbart und wahrgenommen werden muss.

Werden jedoch viele Einzelbesichtigungen erfolglos durchgeführt, hat man sich trotz der Vorkehrungen durch unnötige Besichtigungen mehrfach einer Infektionsgefahr ausgesetzt.

b) Verkauf der Immobilie an Privatperson ohne Besichtigung?

Denkbar ist auch, die Immobilie gänzlich ohne Besichtigungen an Privatpersonen zu verkaufen. Da der Großteil der Kaufinteressenten die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken erwerben möchte, ist ein Verkauf ohne Besichtigung jedoch wenig erfolgversprechend: Schließlich soll sich ein eigenes Bild vom neuen potenziellen Eigenheim vor Ort gemacht werden – darüber helfen selbst die schönsten Bilder und Videos meistens nicht hinweg.

Dazu kommt, dass der Großteil der privaten Kaufinteressenten aufgrund mangelnder Expertise und Erfahrung die Immobilie stets besichtigen möchte, um den Wert der Immobilie mehr oder weniger einschätzen zu können. Nur die wenigsten Privatpersonen sind daher an einem Immobilienkauf ohne vorherige Besichtigung interessiert.

c) Verkauf an Immobilienexperten ohne Besichtigung

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